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Kinderbetreuung in Berlin

GZW 2 IMG 0060 800x600© Kaznadey, Dreamstime.com

Vor der Einschulung machen die meisten Berliner Jungen und Mäd­chen ihre ersten Gruppenerfahrungen in Krippen und Kindertagesstätten.

Schließlich haben seit dem 1. August 2013 alle Kinder von ihrem ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.


Außerdem schaffte Berlin als erstes Bundesland überhaupt zum 1. August 2018 die Kita-Gebühren für alle Kinder (auch unter 1-Jährige) komplett ab, sodass die Eltern nurmehr einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich für das Mittagessen ihres Nachwuchses bezahlen müssen. Für Extra-Leistungen wie zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen oder Sprachunterricht können Kitas jedoch Zuzahlungen verlangen. Die Obergrenze von 90 Euro pro Monat darf dabei allerdings nicht überschritten werden und jeder Träger ist verpflichtet, auf Wunsch einen Platz ohne Zuzahlungen anzubieten.

Die Platzvergabe wird in Berlin über ein Gutscheinverfahren abgewickelt. Der erste Schritt zu einem Kita-Platz ist dabei die Anmeldung beim Jugendamt im Wohnbezirk, das auch die Kita-Gutscheine ausstellt. Es ist auch eine Online-Anmeldung möglich. Der Gutschein kann bei jedem Träger, der an der Gutscheinfinanzierung teilnimmt, eingelöst werden. Die Anmeldung kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden. Von frisch Zugezogenen werden allerdings auch kurzfristigere Anmeldungen angenommen.

 

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