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Behörden

Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen.
Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören.

Denn nach dem Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden.
Bei längerer Überschreitung kann ein Bußgeld fällig werden.

Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Dortmunder, Essener, Duisburger oder Bochumer, wenn es auch im Ausweis steht, oder?
Und das Anmelden ist schnell erledigt. Man braucht nur in eine beliebige Meldebehörde (Bürgeramt oder Bürgerbüro) seiner Stadt zu gehen.

Mitzubringen sind lediglich die Ausweis-Dokumente aller umziehenden Personen (Ausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde) sowie ein vom Meldepflichtigen ausgefüllter und unterschriebener Anmeldevordruck, der meist auf der Homepage der Stadt zum Download bereitsteht. Die Anmeldung ist kostenfrei.

Nur bei Adressenänderungen im Kfz-Schein fallen Kosten von gut 10 Euro an.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich übrigens nicht bei der bisherigen Gemeinde abmelden, das übernimmt die Melde­behörde am neuen Wohnort.

Für Ausländer geht der Behördengang nach der Anmeldung noch ein paar Schritte weiter: Sie müssen sich von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen – seit September 2011 in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Die Freizügigkeitsbescheinigungen für Zugezogene aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz erhält man ebenfalls bei der Ausländerbehörde oder gleich im Zuge der Anmeldung bei der zuständigen Melde­behörde.

 

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