Wichtige Behörden für Neu-Münchner
Hier ein Formular, dort eine Unterschrift – wer in seiner neuen Wohnung Fernsehen schauen, telefonieren, die Heizung nutzen oder einfach das Licht einschalten möchte, muss zunächst einige organisatorische Schritte erledigen. Einer der wichtigsten: die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist es Pflicht, sich nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. In München erfolgt dies im Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) oder in einer der Außenstellen im Stadtgebiet.
Wer seine bisherige Wohnung in einer anderen Stadt beibehält, sollte beachten, dass in München eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird (derzeit rund 18 % der Jahresnettokaltmiete). Zudem gilt: Erst mit dem Hauptwohnsitz in München fühlt man sich offiziell als echter Münchner.

