Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören. Denn nach dem Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden. Bei längerer Überschreitung kann ein Bußgeld fällig werden. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Düsseldorfer, wenn es im Ausweis steht, oder?
Und das Anmelden ist in Düsseldorf schnell erledigt. Man braucht nur in ein beliebiges der elf im Stadtgebiet verteilten Bürgerbüros zu gehen. Mitzubringen sind lediglich die Ausweis-Dokumente aller umziehenden Personen (Ausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde) sowie ein vom Meldepflichtigen ausgefüllter und unterschriebener Anmeldevordruck, der im Internet unter www.duesseldorf.de zum Download bereitsteht. Die Anmeldung ist kostenfrei. Nur Adressenänderungen im Kfz-Schein kosten 10,70 Euro. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich übrigens nicht bei der bisherigen Gemeinde abmelden, das übernimmt die Meldebehörde am neuen Wohnort.
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