| Geschäftsbedingungen |
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
6. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen oder Beilagenaufträge oder einzelne im Rahmen von Anzeigenabschlüssen disponierte Teilaufträge nach alleinigem freien Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Auch für Anzeigenaufträge, die von einem Anzeigenvertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen angenommen worden sind, steht dem Verlag das Recht der endgültigen Entscheidung über Annahme oder Ablehnung zu. Eine etwaige Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die etwaige Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden abgelehnt. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Beilagen zu überprüfen. Fremdbeilagen müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. |